AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von LumaRaum IT e.U. für Innenraumvisualisierungen. Stand: Mai 2026.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen LumaRaum IT e.U. (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „Lumaraum“) und seinen Auftraggebern (im Folgenden: „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Innenraumvisualisierung, 3D-Rendering und digitaler Raumdarstellung.
Lumaraum richtet sein Leistungsangebot primär an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (gewerblich oder freiberuflich tätige Personen sowie juristische Personen). Soweit Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG Vertragspartner sind, gelten ergänzend die zwingenden Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn Lumaraum diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2Vertragsabschluss
Angebote von Lumaraum sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch Lumaraum oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 3Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Rahmen des jeweiligen Projekts vereinbart und im Angebot schriftlich festgehalten. Dazu zählen insbesondere Art und Anzahl der Visualisierungen, Auflösung, Perspektiven, 360°-Anwendungen sowie sonstige Zusatzleistungen.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und verrechnet. Lumaraum ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
§ 4Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Im Angebot bzw. bei Vertragsabschluss wird verbindlich festgelegt, wie viele Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten sind. Eine Korrekturschleife umfasst die einmalige Zusammenfassung und Übermittlung von Änderungswünschen durch den Kunden sowie deren Umsetzung durch Lumaraum.
Weitere Änderungs- oder Anpassungswünsche, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Lumaraum wird den Kunden vorab über anfallende Mehrkosten informieren.
§ 5Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die Erstellung der Visualisierungen erforderliche Unterlagen und Informationen – insbesondere Raumpläne, Grundrisse, Maßangaben, Materialangaben und Designvorgaben – sind vom Kunden rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten oder zur Nutzung freigegebenen Unterlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Materialien wie online einsehbare Grundrisse, Exposés oder Skizzen, die der Kunde zur Nutzung durch Lumaraum freigibt. Der Kunde stellt Lumaraum von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsmäßigen Nutzung dieser Materialien entstehen.
Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Lumaraum. Vereinbarte Lieferfristen verschieben sich entsprechend.
§ 6Lieferfristen und Projektablauf
Lieferfristen werden individuell vereinbart und im Angebot festgehalten. Sie beginnen erst mit vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen durch den Kunden (vgl. § 5) sowie – sofern vereinbart – mit Eingang einer Anzahlung.
Lumaraum ist bemüht, vereinbarte Fristen einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen (z. B. technische Störungen, Krankheit, höhere Gewalt). In solchen Fällen wird Lumaraum den Kunden unverzüglich informieren.
§ 7Urheberrecht
Alle von Lumaraum erstellten Visualisierungen, Renderings und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Sämtliche Urheberrechte verbleiben – unabhängig von der Bezahlung – dauerhaft bei Lumaraum.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an den Kunden richtet sich ausschließlich nach § 8 dieser AGB.
§ 8Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Visualisierungen für sämtliche Zwecke. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung in Print- und Digitalmedien, auf Social-Media-Plattformen, in Exposés, auf Websites sowie die Weitergabe an Dritte.
Eine Pflicht zur Nennung von Lumaraum als Urheber besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Lumaraum. Eine Nutzung der Visualisierungen vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
Lumaraum behält sich das Recht vor, erstellte Arbeiten zu Präsentations- und Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot festgehalten. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Lumaraum ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars vor Projektbeginn zu verlangen. Die Höhe einer etwaigen Anzahlung wird im Angebot festgehalten.
Bei Zahlungsverzug ist Lumaraum berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie anfallende Mahnspesen zu verrechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge zu unterbrechen.
§ 10Stornierung und vorzeitige Beendigung
Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden bedarf der Schriftform. Bei Stornierung nach Projektbeginn sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Lumaraum ist berechtigt, darüber hinaus einen pauschalen Stornoaufwand in Rechnung zu stellen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11Haftungsausschluss
Visualisierungen dienen der konzeptionellen und gestalterischen Darstellung geplanter Räume. Geringfügige Abweichungen zwischen Visualisierung und tatsächlicher Umsetzung – insbesondere hinsichtlich Materialien, Lichtverhältnissen, Farben oder Proportionen – können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.
Lumaraum übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die ausschließlich auf Basis der bereitgestellten Visualisierungen getroffen werden. Die Visualisierungen ersetzen keine bautechnische, statische oder planerische Fachberatung.
Die Haftung von Lumaraum für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet Lumaraum nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Haftungsregeln des KSchG.
§ 12Datenschutz
Lumaraum verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -abwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) sowie zu Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Lumaraum, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
§ 13Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 14Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Lumaraum ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des KSchG.